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   LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 6 Sa 254/17   

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LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 6 Sa 254/17 (https://dejure.org/2018,21928)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.01.2018 - 6 Sa 254/17 (https://dejure.org/2018,21928)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Januar 2018 - 6 Sa 254/17 (https://dejure.org/2018,21928)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    TVöD, § 2 Abs 4 BaMaV RP, § 2 Abs 5 BaMaV RP, § 1 Abs 5 Nr 1 BaMaV RP, § 1 Abs 5 Nr 2 BaMaV RP
    Eingruppierung eines als Lehrer beschäftigten Diplom-Handelslehrers nach den Lehrer-Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (Lehrer-RL VKA)

  • rewis.io
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 274/09

    Eingruppierung einer als Lehrerin beschäftigten Diplom-Soziologin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 6 Sa 254/17
    aa) Nach dem Wortlaut der Vorschrift - "aufgrund ihres Studiums die Fähigkeit zum Unterrichten in mindestens zwei Fächern" - ist nicht ausdrücklich geregelt, welche Anforderungen an die durch ein Studium erworbene Fähigkeit zu stellen sind, namentlich ob das Studium einzelner Gebiete eines Diplomstudienganges ausreichend ist (vgl. BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 274/09 - Rn. 19, zitiert nach juris).

    Aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen der Lehrer-RL VKA ergibt sich aber, dass Absolventen eines Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule entsprechend den Lehramtsstudenten mindestens zwei Fächer vertieft studiert haben müssen, um eine Unterrichtsbefähigung iSd. Abschnitts B. IV. 1. Lehrer-RL VKA zu haben, wobei zu Gunsten des Klägers unterstellt werden kann, dass eine formelle, durch die Erste Staatsprüfung nachgewiesene Lehramtsbefähigung für die Unterrichtsbefähigung nicht erforderlich ist, sondern die Befähigung auch außerhalb von Lehramtsstudiengängen erworben werden kann ( vgl. BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 274/09 - Rn. 20, aaO).

    Das, was unterrichtet werden soll, muss Gegenstand und Ergebnis der wissenschaftlichen Ausbildung gewesen sein (vgl. BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 274/09 - Rn. 21, mwN, aaO).

    Darüber hinaus orientiert sich die Eingruppierung der Lehrkräfte zudem für die Beschäftigten erkennbar an den jeweiligen Landesregelungen des Schulrechts, wenn auch nicht alle Begrifflichkeiten der Lehrer-RL mit den jeweils einschlägigen Regelungen übereinstimmen; erforderlich ist vielmehr eine der Lehramtsausbildung vergleichbare wissenschaftliche Ausbildung (vgl. BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 274/09 - Rn. 23 ff., aaO).

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 705/15

    AGB - Kündigungsfrist in der Probezeit - Auslegung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 6 Sa 254/17
    Dabei sind die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 705/15 - Rn. 14, zitiert nach juris).
  • BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 284/15

    Eingruppierung nach AVR Diakonie - Auslegung des Richtbeispiels"

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 6 Sa 254/17
    Der von § 256 Abs. 1 ZPO verlangte Gegenwartsbezug des Rechtsverhältnisses wird dadurch hergestellt, dass der Kläger die Erfüllung konkreter, auf ein höheres Entgelt gerichteter Ansprüche aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum und damit gegenwärtige rechtliche Vorteile erstrebt (vgl. BAG 12. April 2016 - 6 AZR 284/15 - Rn. 20 mwN, zitiert nach juris).
  • BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 321/92

    Eingruppierung als Lehrer in der Tätigkeit von Realschullehrern mit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 6 Sa 254/17
    Abgesehen davon, dass der Kläger seine Ausbildung nicht unter der genannten Diplomprüfungsordnung absolviert hat, ergibt sich die Auslegung des Begriffs "Fächer" in Richtlinien wie der Vorliegenden nicht aus universitätsinternen Regelungen zur Gestaltung einer Diplomprüfungsordnung, sondern regelmäßig aus den einschlägigen Verordnungen des Landes (vgl. BAG 28. April 1993 - 4 AZR 321/92 - Rn. 28, mwN, zitiert nach juris), hier aus den Regelungen in § 1 Abs. 5 Nr. 1 und 2 BaMaV RP.
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